AW: WHG nach Trennung
Einen juristischen Rat wird Ihnen nur ein Anwalt geben können/dürfen. Da Sie aber beide den Mietvertrag unterschrieben haben sollten Sie ganz scnell mit dem Vermieter reden, damir er Sie aus dem Vertrag entlässt.
Denn so lange Sie als Mieter im Vertrag genannt werden, haften Sie auch komplett für dieses Mietverhältnis. Auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen.
Und dann suchen Sie sich eine schöne, kleine Wohnung, in der Sie dann keine Mitmieterin in den Vertrag mit aufnehmen.
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