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Zitat von larrytagg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Weil mein Vermieter seit meinem Einzug im August 2008 in dieser Angelegenheit nichts gemacht hat, habe ich im Januar 2010 fortan die Gesamtmiete um 15 % (laut Rechtsberatung der Uni) gemindert.
Was hindert Sie daran, die Rechtsberatung noch einmal zu kontaktieren?
Letzte Woche hab ich meinen Vermieter mitgeteilt, dass ist seit September wieder volle Miete zahle und ihn schriftlich gebeten, die seit April ausstehenden Zahlungen auf meinem Mieterkonto zu löschen. Der Vermieter verweist auf die bereits im April "aus Kulanz gezahlte" Gutschrift
Was soll das denn für eine Gutschrift sein?
Mahnungen habe ich noch nicht erhalten, könnten aber bald folgen. Was soll ich machen?
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Sie fragen, was Sie machen sollen, ganz einfach dort wieder nachfragen, wo Sie am Anfang gefragt haben. Vielleicht hat man jetzt eine richtige Antwort für Sie.
Denn der Rat zur Mietminderung war nach den hier vorliegenden Informationen ein falscher. Eine Mietminderung ist erst dann gegeben, wenn eine tatsächliche Verschlechterung der Mietsache einen groben Mangel darstellt. Da Sie erst im August 2008 eingezogen sind, vermute ich, dass zu dem Zeitpunkt die Fenster schon marode waren. Daraus ergibt sich, dass eine Minderung der Miete vom Gesetz her nicht gedeckt ist.
Selbst nachlesen können Sie das in diesem Lexikon:
www.mietrechtslexikon.de