Fenster-Reparatur/Austausch auf Kosten des Mieters
Hallo,
ich habe festgestellt dass in meiner Abstellkammer
das Dachflächenfenster aus Holz offensichtlich durch Wassereintritt durch das geschlossene Fenster beschädigt ist. Da es sich um ein kleines Zimmer mit extremer Schräge handelt (max. Abstellkammer) nutze ich es quasi nicht. Entsprechend habe ich den Schaden offensichtlich nicht "rechtzeitig" gemerkt, um das Fenster reparieren lassen zu können.
Mein Vermieter fordert jetzt von mir den Austausch den Fensters auf meine Kosten. Es handelt sich hierbei um eine Summe über 1000 Euro.
Meine Fragen:
Ist das grundsätzlich rechtens?
Kann mein Vermieter fordern, dass das Fenster durch ein Kunststoffenster ersetzt wird (und nicht z.B. durch ein Holzfenster oder eine Reparatur des Holzfensters)
Danke.
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