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Alt 16.10.2010, 08:39
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mietminderung, wenn die Raumwärme nicht erreicht wird!

Zitat:
Zitat von Lucywonderdog Beitrag anzeigen
Hallo erst einmal!

Bin seit heute auch neu in diesem Forum und habe da mal eine Frage. In wieweit kann ich die Miete kürzen, wenn die Raumtemperatur von 6.00 uhr bis 22.00 uhr nur gerade mal 20 Grad erreicht?

Wahrscheinlich garnicht, denn die Gradangaben für die Temperaturen in Wohnräumen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn Sie die Miete kürzen wollen, müssten Sie sich an Urteile von Amtsgerichten orientieren, die Sie in diesen Tabellen finden: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

http://www.internetratgeber-recht.de...aengel/em1.htm

Aber bedenken Sie das jedes Gericht es anders sehen wird. http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...h1/heizung.htm


Da ich eine Warmmiete entrichte

Und das ist laut Heizkostenverordnung nicht erlaubt. Wenn Sie in einer eigenen Wohnung leben, muss Ihr Verbrauch an Wärme und Warmwasser individuell erfasst und abgerechnet werden. Näheres dazu hier: http://www.energieverbraucher.de/de/...spraxis__1150/

Seit einem Jahr teile ich dem Vermieter immer wieder diesen Zustand mit. Leider hält dann das Versprechen nur ca. 3 Tage und dann ist alles wieder wie vorher. Die Thermostate in den Räumen muß ich um überhaupt diese Temp. zu erreichen auf max. stellen.

Und, was ist daran denn nicht richtig? Es ist doch normal, wenn es kalt ist, dass man die Heizung aufdrehen muss. Und wenn es auf Stufe 3 nicht reicht, dann geht man bis 5.

Selbst ich bin für das Energiesparen aber nicht wenn man für eine nicht korrekte Leistung auch noch Geld verlangt.

Diesen Satz sollten Sie sich bitte selbst noch einmal vorlesen, denn der ist falsch von Anfang bis Ende.
Weitere tiefer gehende Informationen finden Sie in diesem Lexikon: www.mietrechtslexikon.de
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