Hallo,
meiner Meinung nach kann der Vermieter auch nur einen "gleichwertigen" Ersatz fordern und keine Verbesserung des Gegenstandes, indem ein altes Holzfenster auf Ihre Kosten zu einem Kunststofffenster umsaniert werden soll.
Aber auch ich würde bei diesem Streitwert auf keinen Fall den Weg zu einem
Fachanwalt für Mietrecht oder
Mieterverein scheuen!
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach