Zitat:
Zitat von FJLatz
Mein achtjähriger Mietvertrag, der bis zum 30.09.2011 läuft, wurde mir jetzt fristgerechtvom Vermieter gekündigt,
Als dieser Mietvertrag im Jahre 2003 abgeschlossen wurde, war er in dieser Form nicht mehr zulässig. Schon bei Abschluss des Vertrages hätte der Grund für die Befristung angegeben werden müssen. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr Vermieter keinen Grund angeführt hat und deshalb ist dieser Zeitmietvertrag nicht gültig und es ist ein ganz normaler (unbefristeter) Mietvertrag.
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Mehr zu Zeitmietverträgen und deren (Un)gültigkeit finden Sie hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm