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Alt 27.01.2009, 17:10
Roccus Roccus ist offline
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§2
Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2003
....

3. Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 24 Monaten geschlossen und läuft bis zum 01.05.2005. Er verlängert sich jeweils um 6 Monate, falls er nicht gekündigt wird.


Dabei handelt es sich um einen sogenannten Zeitmietvertrag, welche aber schon beendet ist. Danach wandelt sich dieser in einen unbefristeten Vertrag um. Nach neuen Recht gilt für Mieter generell eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine automatische Verlängerung ist nichtig.
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