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Alt 29.10.2010, 17:52
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen Eigenbedarf

Ich würde die Kündigung auf den 31. Januar terminieren und in dem Kündigungsschreiben den genauen Grund, nämlich den Eigenbedarf des Sohnes angeben.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...g_eigenbed.htm
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