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Alt 31.10.2010, 18:17
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Außerordentliche Kündigung wegen Nebenkosten

Zitat:
Zitat von stffn Beitrag anzeigen
Die Abrechnung für das Gas scheint auch korrekt zu sein, ich habe mich bei verschiedenen Quellen über den durchschnittlichen Gasverbrauch bei einer Wohnung dieser Größe informiert, das kommt hin. Die Abschlagzahlung der letzten 12 Monate war einfach viel zu niedrig angesetzt (genau die Hälfte von der neuen).

Und da wundern Sie sich? Wenn Sie 1 Jahr lang zu wenig vorausgezahlt haben, dann ist es doch wohl logisch, dass im zweiten Jahr das böse Erwachen kommt. Aber warum haben Sie nicht schon im Laufe des Jahres den Gaszähler beobachtet, dann hätten Sie doch den Verbrauch abschätzen können.

Alles in allem ist die Wohnung den jetzigen Preis meiner Meinung nach nicht mehr Wert, weshalb ich so schnell wie möglich aus dem Mietverhältnis raus möchte.

So schnell es der Gesetzgeber regelt und das sind 3 Monate. Bis zum dritten Werktag im November beweisbar beim Vermieter gekündigt und Ihr letzter Tag wäre der 31.01.2011.

Das die Betriebskosten vom Mieter verursacht werden ist mir auch klar, trotzdem ist eine plötzliche Erhöhung um über 100€ im Monat für einen Studenten schwer zu tragen und war zudem nicht voraussehbar. Das Geld kann ich nur mit Not aufbringen und hat u.a. zur Folge, dass ich mehr Arbeiten muss, was ich mir neben dem Studium eigentlich nicht leisten kann.

Deshalb war meine Hoffnung, die Kündigungsfrist verkürzen zu können und dies evtl. mit der Erhöhung der Kosten zu begründen.

Das ist aber kein anerkannter Grund für eine fristlose Kündigung.

Die Sache wird vor allem deshalb so kompliziert, weil ich noch zwei Mitbewohner habe. Der eine hat schon vor einiger Zeit gesagt, dass er Ende des Jahren auszieht. Dafür wollten wir eigentlich einen neuen Mitbewohner suchen, da aber diese Woche die Rechnungen gekommen sind, haben wir uns dazu entschlossen, die Wohnung aufzugeben. durch die 3-monatige Frist hätten wir dann aber einen Monat zu zweit die Miete zu tragen. Das ist so nicht möglich.

Könnte denn beispielsweise Schimmel im Bad ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein?

Garantiert nicht, denn bei Schimmel im Bad gehen die meisten Gerichte davon aus, dass der Mieter der Verursacher ist.
Bevor Sie sich den Kopf zerbrechen, wie Sie die Mietzeit verkürzen können, sollten Sie den Tatsachen (Gesetzen) ins Auge sehen, die Sie im folgenden Lexikon unter K wie Kündigung finden:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...talog_neu2.htm
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