Instandhaltung bei Einzug?
Hallo,
mein Mietvertrag enthält die Klausel, dass Instandhaltungs- und Schönheitsreparaturen vom Mieter anteilig immer bis 75 euro getragen werden müssen.
Beim der Wohnungsübergabe zu meinem Einzug stellte sich raus, dass der Duschkopf kaputt war, sowie dass sich die Balkontür nicht richtig schließen ließ. Dies wurde in Form einer Mängelliste festgehalten und sadann vom Vermieter repariert.
Jetzt habe ich die erste Rechnung erhalten, dass ich 60 euro für die Erneuerung des Duschkopfes erhalten. Das kann doch nicht rechtens sein oder?
Vielen Dank für Antworten.
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