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Alt 01.11.2010, 10:51
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Instandhaltung bei Einzug?

Ihr Vermieter scheint bei diesen Dingen nicht so ganz durchzublicken. Schönheitsreparaturen können mietvertraglich auf den Mieter übertragen werden, z.B. das Streichen von Wänden und Decken, ebenso das Sreichen von Türen, Heizkörpern und Fensterinnenseiten. Hier ist es wichtig, dass dafür keine starren Fristen vorgegeben werden, die machen nämlich die ganze Klausel ungültig.

Anders sieht es bei der sogenannten Kleinreparaturklausel aus. Alles Wichtige dazu finden Sie in diesem Link:

http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html

Da aber in Ihrem Fall die Mängel schon beim Einzug bestanden und auch dementsprechend in einer Mängelliste erfasst wurden, hätte der Vermieter die Kosten eventuell von den Vormietern fordern können. Sie haben aber mit diesen Dingen nichts, rein garnichts zu schaffen.

Und noch ein Tipp hinterher. Bei solch einem Vermieter sollten Sie die erste Betriebskostenabrechnung ganz genau unter die Lupe nehmen (lassen), da sind Überraschungen bestimmt vorprogrammiert.
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