Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Telefonisch habe ich inzwischen mit meinem Vermieter gesprochen und er hat die Rechnung zurückgenommen. Interessant fand ich deinen Link, denn mein Vermieter hat ja eine anteilige Übernahme von 75 Euro im Vertrag festgehalten und laut deinem Link ist das unzulässig, da dieser Betrag die Höchstgrenze darstellen müsste und nicht den Anteil.
Auch danke für den Tip, werde die Betriebskostenabrechnung dann mal unter die Lupe nehmen