Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 03.11.2010, 12:25
Nartak Nartak ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2010
Beiträge: 1
Standard Klausel im Mietvertrag

Hallo,

Ich bewohne mit meiner Ehefrau eine Gemeinschaftliche Wohnung. Wir stehen beide im Mietvertrag drin. Da ich mich von meiner Frau trennen möchte, möchte ich gerne den Mietvertrag von meiner Seite kündigen.Meine Frau würde in der Wohnung wohnen bleiben. Nur steht im Vertrag eine Klausel drin, die ich leider nicht verstehe.

Erklärung, deren Wirkung die Mieter berühren, müssen von den gegenüber allein abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch- unter Vorbehalt eines schriftlichen Wiederufs- bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärung. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, nicht jedoch für den Ausspruch von Kündigungen oder zum Abschluß von Aufhebungsverträgen. Ein Wiederruf der Vollmacht wird erst mit zugang beim Vermieter wirksam.

Komme ich den nun nicht aus dem Vertrag raus?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen