AW: Vermieter beseitigt Mängel nicht, kann ich fristlos kündigen?
Wenden Sie sich sofort ans Gesundheitsamt Iher Gemeinde (Rathaus oder Landratsamt). Von dort erbitten Sie die Stellungnahme des Amtsarztes zu Ihrer Situation.
Wenn dieser Amtsarzt dann die Wohnung für unbewohnbar erklärt können Sie fristlos, bzw. zum 01.01. ausziehen. Ein Attest Ihres Hausarztes ist nicht ausreichend.
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