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Alt 11.11.2010, 11:21
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Vermieter droht am Telefon

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Zitat von Simonster Beitrag anzeigen
Tag alle zusammen!

Ich hoffe ein findiger Jurist, weiß um einen guten Rat - ich wäre ihm überaus dankbar

Hallo, dies ist ein Forum, in dem Laien Ihre Erfahrungen und Hilfen anbieten. Juristen finden Sie in den Gelben Seiten oder hier: http://www.mietrecht-einfach.de/anwalt-mietrecht.html

Meine Situation ist wie folgt:
Am 1. November bin ich aus meiner ehemaligen WG ausgezogen und eine Nachmieterin ein.
Die Spannungslage zwischen Liegenschaft, Vermieter, Hausmeisterin und der WG insbs. meinerseits war schon längere Zeit katastrophal.

Nun kündigte ich (Frist: 1.12.2010) und wollte bereits Mitte Oktober ausziehen, was jedoch dadurch erschwert wurde, dass der Vermieter den Nachmieter selbst aussuchen wollte.

Das ist auch sein Recht, wenn die Nachmieterstellung im Mietvertrag nicht vereinbart ist.

Jetzt ging es wie gesagt zum 1. November (die Mieterin zog de facto ein) und ich sollte vorher das Zimmer streichen, was ich auch getan habe.
Der Liegenschaftsverwalter bemängelte nun das Ergebnis, woraufhin ich nochmal nachstreichen sollte.

Eine mindere Arbeit muss auch nicht akzeptiert werden!

Nun habe ich das einstweilige Nachstreichen einmal sausen lassen, beim zweiten mal ließ mich der Liegenschaftsverwalter auflaufen.

Aha!!

Man wird verstehen, dass ich jetzt Mitte November keine Lust mehr habe mich weiter daran aufzureiben und wollte nun nachgeben und das 'Streichen lassen'-Angebot annehmen.

Wer soll das verstehen, ich jedenfalls nicht. Entweder man liefert eine Arbeit ab, die der Gesetzgeber so definier: Die Renovierung ist in fachgerechter "mittlerer Art und Güte" zu leisten, § 243 BGB. Der Vermieter ist somit nicht berechtigt, eine absolut perfekte Leistung zu fordern.

Oder man lässt es vom Handwerker machen


Nun gesellt sich ein dummer Umstand zu der ganzen Geschichte, die alles noch verkompliziert: Ein guter Freund, der mich vor einiger Zeit besucht hat, hat, als er abends unterwegs war meinen Zweitschlüssel verloren (Der Schlüssel gewährte Zugang zu Keller, Vordere Haustür, Haustür und sogar Zimmertür [Ich könnte mir in den Arsch beißen, dass ich ihm den Schlüssel geliehen hab!]).
Man berechnete mir gnädigerweise nur 50€ (Normalerweise sollten es 150€ sein..)

Wieso gnädigerweise? Seien Sie froh, dass man Ihnen nicht den Austausch der kompletten Schließanlage in Rechnung gestellt hat.

Ich bin jetzt ganz schön angefressen und will dem das so nicht durchgehen lassen. Kann ich da irgendwas machen?
Klar, zu einem Anwalt für Mietrecht oder Sie lesen sich durch dieses Lexikon durch: www.mietrechtslexikon.de
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