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Alt 11.11.2010, 20:26
Tarzerix Tarzerix ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung wegen nicht einrichtbarem Besichtigungstermin

Vielen Dank für die schnelle und bestärkende Antwort.
Prinzipiell sind wir ja gar nicht gegen einen Termin, wie gesagt, haben wir
es ja schon sechs mal ermöglicht. Obwohl wir hierzu jedesmal von vorneherein in sehr unverschämter und paragraphenschwingender Art behandelt wurden. Der Vermieter hat diesmal jedoch ein Zeitfenster im Kopf, welches uns unmöglich ist einzurichten. Davon will er aber nicht abweichen. Es geht diesmal wie gesagt NICHT um Modernisierungsmaßnahmen oder andere mehr oder weniger dringende Tätigkeiten, sondern um Einbauschränke für den Sohn.

Generell wird in keinster Weise ein Schritt auf uns zu gemacht. Der vor uns liegende Umzug wird wohl zwischen die Weihnachts Feiertage fallen, und uns in jedem Fall einige Tausend Euro kosten. Mündliche Zusagen bezüglich einer Unterstützung zB. bei der Wohnungssuche werden auch nicht eingehalten. Dennoch werden wir so behandelt, als wäre es eine Frechheit von UNS, daß wir überhaupt in unserer Wohnung wohnen.
Kann man denn wenigstens in einem bestimmten Zeitrahmen bestimmen, wann man sich für Ihn frei nimmt? Bisher hieß es immer innerhalb der, dem Wunschtermin folgenden 3 Tage. Bei uns wäre es zB. halt erst 2 Wochen später möglich.
Das ganze fühlt sich so an, als wolle er ein kindisches Kräftemessen abhalten...daran sind wir aber überhaupt nicht interessiert.
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