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Alt 14.11.2010, 14:47
mamusiasuperdrive mamusiasuperdrive ist offline
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Registriert seit: 14.11.2010
Beiträge: 1
Standard Ceran-Kochplatte

wir mieten die wohnung samt der einbauchküche. die o.g. ceran-kochplatte hat einen sprung. die schuldfrage ist klar - wir waren's (auch wenn es keiner zugibt). die mietrechtliche frage wäre: eine neue platte kostet beinahe soviel wie ein neuer herd. kann der vermieter auf einen neuen herd bestehen oder muss er sich mit der neuen Platte begnügen? wenn er aber einen neuen herd will, müssen wir diesen zu 100% bezahlen oder nur soviel, wie die Platte gekostet hätte oder gar nur den restwert von dem alten herd?

analog: der türrahmen (holz) war mal locker und mein mann hat diesen festgeschraubt. der vermieter ist mit der reparatur unzufrieden und verlangt einen neuen türrahmen. müssen wir diesen zu 100% bezahlen, oder nur den restwert von dem alten rahmen?

die (weich)holzdielen im wohnzimmer sind an an einer sehr stark..."begangenen" stelle durchgescheuert. die kinder holen sich schon spreisel und das holz wird immer mehr angegriffen. dre vermieter will an sich das komplette wohnzimmer abziehen (damit es gleichmäßig ausieht, logisch), tut es aber aus zeitgründen nicht. können wir auf die reparatur bestehen?

wenn die dielen auf dem balkon schon aus altersschwäche/wegen moder durchbrechen - müssen wir die einzelnen dielen nach und nach austaschen oder gehört der komplette belag vom vermieter ausgetauscht?

ihr sieht: es gab eine wohnungsbegehung und es sind differenzen aufgetaucht. wir wollen uns nicht querstellen, sind aber auch nicht bereit und ausnutzen zu lassen.



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