Hallo Kristin,
eine Mietminderung kommt meiner Ansicht nach nicht in Betracht, da die Mietsache selbst, also die Wohnung ja nicht durch den Sachverhalt beeinträchtigt wird.
Was natürlich durchaus möglich ist, ist die Minderung der Nebenkosten um den Posten der Hausmeister- und Pflegedienste.
Prüfen Sie hier doch die letzte Nebenkostenabrechnung, wieviel hier für ein Jahr berechnet wird und behalten Sie ein zwölftel des Betrags monatlich ein.
Wenn kein Dienst erbracht wird, sollte dieser auch nicht gezahlt werden müssen.
Die Instandhaltung und die anfallenden Kosten, die dann durch Sie erfolgt, kann natürlich nicht in Rechnung gestellt werden, es sei denn der Vermieter stimmt ausdrücklich zu und das scheint mir utopisch.
Ich hoffe ich konnte helfen,
Mietrecht Einfach