Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 28.11.2007, 17:03
joe2111 joe2111 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 1
Standard Mietvertrag mündlich verlängert

Hallo,
kurz mal die Beschreibung unseres Problems. Meine Frau und ich wohnen seit 2003 in einem gemieteten Haus. Nun haben wir fristgemäß unseren Mietvertrag zum 1.11.2007 gekündigt. Leider gab es bei unserem neuen Haus Probleme mit dem Bezugstermin, dieser konnte erst zum 15.12.2007 erfolgen.
Darauf kontaktierten wir Ende August - Anfang September 2007 unsere bisherigen Vermieter und schilderten Ihnen die Lage, sie waren zwar nicht super erfreut, da ihre Tochter zum 1.11.2007 einziehen sollte, stimmten uns jedoch zu bis zum 15.12.2007 zu bleiben. Anwesend waren Meine Frau, ich, und das Vermieter Ehepaar.
Nun kann ich mich dunkel an mein damaliges 1.Semester Jura erinnern, wonach ein Mietvertrag nicht der Schriftform bedarf. Somit handelt es sich doch um einen befristeten mündlichen Mietvertrag, richtig?
Drei Wochen später ruft mich die Frau des Vermieters an und fragt scheinheilig ob wir schon vor dem 1.11.2007 ausziehen wollten. Ich erinnerte sie an unsere Absprache, sie sagte jedoch es wäre nicht so gewesen. Darauf hörten wir nichts mehr.
Heute flattert ein Schreiben Ihres Anwalts bei uns ein, wonach wir aufgefordert werden sofort das Haus zu räumen, da wir schriftlich gekündigt hätten und uns ansonsten eine Räumungsklage ins Haus stehen würde.
Wie seht ihr den Fall?
Gruß
Jörg



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen