Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 03.12.2010, 13:04
PetrOs PetrOs ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2010
Beiträge: 1
Standard Nebenkostenabrechnung nach fast 1,5 Jahren erhalten

Hallo,

Leztes Jahr lief der Mietvertrag meiner (damals noch Freundin) Frau ende August aus, ausgezogen ist sie zum 1.8.2009, die Schlusseluebergabe erfolgte ende August 2009, die Kaution wurde erstattet. Gestern (2.12.2010) fanden wir eine Betriebskostenabrechnung im Kalenderjahr 2009 fuer die Wohnung, nachzahlen 111 Euro, in unserem Briefkasten. Muessen wir es jetzt zahlen?

Wie ich in mehreren Foren gelesen habe, hat der Vermieter 12 Monate um sowas in Rechnung zu stellen. Hier sind es ein Paar mehr. Oder ist hier die Kalenderjahre im Spiel, da die Abrechnung fuer 2009 ist?

Koennte mir jemand da Helfen, und evtl eine Rechtliche Grundlage (also Paragraphen, usw) nennen?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen