Hallo,
wir haben einen sicher interessanten Artikel für Sie zum Thema Heizpflicht:
Die Heizpflicht im Mietrecht
Hieraus geht hervor, dass der Mieter nicht verpflichtet ist zu heizen, jedoch dafür Sorge zu tragen hat, dass durch sein Verhalten keine Schäden in Form von Schimmel oder Frostschäden entstehen!
Wenn die Schäden nachweislich durch das Fehlverhalten des Mieters entstanden sind, dann besteht auch ein Anspruch diesem gegenüber. Sowas zu vermeiden sollte also in beiderlei Interesse liegen - des Mieters und des Vermieters!
Ein klärendes Gespräch kann hier sicherlich Wunder bewirken!
Mietrecht Einfach