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Zitat von keineanhnung
Hallo zusammen
Nun meine Frage darf ich das, das ich den neuen MV unterschreibe und falls die Erben doch nicht zur mündlichen vereinbarung stehen sollten, den neuen Vertrag zu annullieren/kündigen??
Ein Mietvertrag ist kein Einkauf übers Internet, von dem man zurück treten kann. Wenn er unterschrieben wurde ist er bindend.
Ohne das kosten auf mich zukommen!
Sie müssten bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist auf jeden Fall die Miete bezahlen.
Oder gibts da gar noch was anderes?
Nö!
Danke
Dan
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Der Abschluss eines Mietvertrages ist eine ernste Angelegenheit. Und wenn man das Vorgehen auf die leichte Schulter nimmt, dann kann das recht teuer werden.