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Alt 05.02.2009, 15:36
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Geron,

also ein Steuerberater ist teilweise für einen Vermieter schon notwenig. Ob dieser nun die Buchhaltung bei größeren Immobilien übernimmt oder teilweise auch damit beauftragt wird die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen gilt als Pflicht für den Vermieter, es sei denn es wurden Pauschalen innerhalb des Mietvertrags vereinbart. Dieser Pflicht hat der Vermieter nachzukommen. Sollte er Dritte heranziehen und dadurch entstehen Kosten, so sind diese meiner Meinung nach nicht auf den Mieter umlegbar.

Zur Abrechnung des Abwassers sei gesagt, dass jede Abrechnung nach einem Schlüssel zu erfolgen hat. Dieser Schlüssel kann z.B. eine Abrechnung pro Kopf, pro Wohnpartei, nach qm oder ähnlichem erfolgen. Wichtig ist dabei, dass die Gesamtkosten, die angefallen sind umgelegt werden und nicht mehr. Wenn jedoch Zähler für jeden Haushalt installiert sind, so sollte nach dieser exakten Form abgerechnet werden.

Schau mal in deinen Mietvertrag, ob bei den umlagefähigen Kosten die Schlüssel zur Abrechnung verzeichnet sind. An diese ist der Vermieter dann auch gebunden.

Dass du die Nebenkosten bereits gezahlt hast ist nicht von Vorteil, da eine Zahlung teilweise auch einer Einverständniserklärung gleich kommt. Somit hast du das beste Druckmittel leider und vermutlich unbewusst aus der Hand gegeben.

Ich würde dennoch einmal empfehlen, dich vielleicht an den Mieterbund, einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden, denn der Mieterbund besagt, dass ca. 50% der zugestellten Nebenkostenabrechnungen nicht stichhaltig und rechtens sind. Vielleicht kannst du über einen Fachmann auch im Nachhinein noch etwas regeln.

Ich hoffe eine Hilfe gewesen zu sein und würde mich freuen, wenn du uns auf dem Laufenden hälst.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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