Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 14.12.2010, 09:53
Punan Punan ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2010
Beiträge: 2
Standard Einbehalt der Kaution bei Auszug

Hallo Zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Habe im Internet schon einiges gelesen und auch gefunden, dass man selbst durch einen Vertrag bzw. eine Vereinbarung keine Vertragsstrafe bei Auszug vor vereinbarter Mietzeit verhängen kann.

Folgende Situation:
Beim Einzug wurde unsere Mietwohnung renoviert. Unserem Vermieter waren die Ausgaben wohl zu hoch und er wollte es auf uns abwälzen... Im Klartext wollte er das wir die Fliesen bezahlen und das Geld dann nach 2 Jahren zurück bekommen würden. Aus gutem Willen heraus und um Problemen aus dem Weg zu gehen, habe ich vorgeschlagen, dass er die Kaution als Sicherheit verwenden könnte. Fragt mich nicht wieso, da der Mietvertrag auch schon unterschrieben war, aber ich wollte einfach nur in Ruhe einziehen.

Zudem wurde die Kaution auch von meiner Freundin bezahlt und Sie wußte nichts von dieser Vereinbarung...

Ist die Vereinbarung somit haltbar?

Hoffe auf baldige Antworten!

Gruß



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen