Einbehalt der Kaution bei Auszug
Hallo Zusammen,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Habe im Internet schon einiges gelesen und auch gefunden, dass man selbst durch einen Vertrag bzw. eine Vereinbarung keine Vertragsstrafe bei Auszug vor vereinbarter Mietzeit verhängen kann.
Folgende Situation:
Beim Einzug wurde unsere Mietwohnung renoviert. Unserem Vermieter waren die Ausgaben wohl zu hoch und er wollte es auf uns abwälzen... Im Klartext wollte er das wir die Fliesen bezahlen und das Geld dann nach 2 Jahren zurück bekommen würden. Aus gutem Willen heraus und um Problemen aus dem Weg zu gehen, habe ich vorgeschlagen, dass er die Kaution als Sicherheit verwenden könnte. Fragt mich nicht wieso, da der Mietvertrag auch schon unterschrieben war, aber ich wollte einfach nur in Ruhe einziehen.
Zudem wurde die Kaution auch von meiner Freundin bezahlt und Sie wußte nichts von dieser Vereinbarung...
Ist die Vereinbarung somit haltbar?
Hoffe auf baldige Antworten!
Gruß
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