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Alt 14.12.2010, 13:34
Punan Punan ist offline
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Registriert seit: 14.12.2010
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Standard AW: Einbehalt der Kaution bei Auszug

Hallo Regenmacher,

es sieht folgendermaßen aus:

Der Mietvertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ohne zeitliche Mindestmietdauer oder einem Kündigungsverzicht.

Die getroffene Vereinbarung wurde als E-Mail verfasst.

Meine Freundin ist auch als Mieterin im Mietvertrag genannt.

Wie schon gesagt, bin ich per E-Mail auf die Forderung des Vermieters eingegangen.

Hoffe hiermit sind alle Klarheiten beseitigt :-)
Viele Grüße
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