AW: Einbehalt der Kaution bei Auszug
Hallo Regenmacher,
es sieht folgendermaßen aus:
Der Mietvertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ohne zeitliche Mindestmietdauer oder einem Kündigungsverzicht.
Die getroffene Vereinbarung wurde als E-Mail verfasst.
Meine Freundin ist auch als Mieterin im Mietvertrag genannt.
Wie schon gesagt, bin ich per E-Mail auf die Forderung des Vermieters eingegangen.
Hoffe hiermit sind alle Klarheiten beseitigt :-)
Viele Grüße
|