Einzelnen Beitrag anzeigen
  #8  
Alt 05.02.2009, 15:59
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Catty,

aus deinem Mietvertrag geht hervor, dass du Kleinreparaturen bis zu einer Höhe von 100 EUR zu tragen hast. Diese dürfen in der Summe 200 EUR im Jahr nicht überschreiten.

Dennoch ist es richtig, dass die Wartung der wohnungseigenen Gastherme auf den Mieter abgewälzt werden kann. Dies gilt jedoch nicht für eine Zentralheizung für alle Wohnungen. Dies geht leider nicht genau aus deiner Beschreibung hervor, wobei ich bei der Rechnungshöhe mehr von einer wohnungseigenen Therme ausgehe.

Inwieweit es sich bei diesem Sachverhalt um eine Wartung handelt ist auch schwer zu sagen. Ich denke mal, dass ist auch von den Materialkosten abhängig, die der Monteur nun berechnet hat, um die Heizung wieder instandzusetzen.

Teile mir doch einmal mit, ob es sich für eine Therme direkt in deiner Wohnung handelt und wie hoch die Kosten für Ausdehnungsgefäss und Zündelektrode sind. Vielleicht kann ich dann eine fundiertere Antwort geben.

Aber generell gilt: Reparaturen sind nicht auf den Mieter abwälzbar, es sei denn, er hat den Schaden selbst verursacht.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten