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Alt 15.12.2010, 12:52
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Einbehalt der Kaution bei Auszug

Kündigen Sie fristgerecht mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten. In diesem Schreiben sollten Sie auch schon die Rückzahlung Ihrer Kaution (incl. Zinsen) anmelden.

Wenn Ihr Vermieter informiert ist, dann kann er sich mit der Rückzahlung bis zu 6 Monate Zeit lassen. Informieren Sie sich bitte hier: Rückzahlung Mietkaution

über die Modalitäten.

Sollte Ihr VM anderer Meinung sein, bleibt Ihnen nur der Weg über einen Mahnbescheid/Klage an Ihr Geld zu kommen. Oder aber Sie beauftragen einen Anwalt für Mietrecht.
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