Kündigen Sie fristgerecht mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten. In diesem Schreiben sollten Sie auch schon die Rückzahlung Ihrer Kaution (incl. Zinsen) anmelden.
Wenn Ihr Vermieter informiert ist, dann kann er sich mit der Rückzahlung bis zu 6 Monate Zeit lassen. Informieren Sie sich bitte hier:
Rückzahlung Mietkaution
über die Modalitäten.
Sollte Ihr VM anderer Meinung sein, bleibt Ihnen nur der Weg über einen Mahnbescheid/Klage an Ihr Geld zu kommen. Oder aber Sie beauftragen einen Anwalt für Mietrecht.