Zitat:
Zitat von gabischmitt3
hallo,
ich möchte gerne wissen ob folgende kosten zur nebenabrechnung gehören:
garantiewartung kaltwasserzähler........Eine Garantiewartung sollte eigentlich kostenlos sein, daher meiner Meinung nach grenzwertig. Denn die Kaltwasserzähler sind wartungsfrei (sie müssen sowieso alle 6 Jahre getauscht werden), deshalb frage ich mich, was daran an Wartung stattfinden kann.
sonstige kosten,anschaffung.........Nicht umlegbar
verwaltungsgebühren..Nicht umlegbar
rücklage.........Nicht umlegbar
reparaturen..........Nicht umlegbar
kapitalertragsteuer.......Nicht umlegbar
und Bankgebühren.???????Nicht umlegbar
ich wohne in einer mietwohnung.
auf meine bitte an den vermieter mir die kopien der rechnungen zur einsicht zuzusenden habe ich als antwort erhalten:
"ihr schreiben entspricht nicht den bei uns immer noch geltenden sitten,rechtsgrundsätzen und gewohnheiten.....
weiterhin schreibt der vermieter: jetzt sind die originalunterlagen beim finanzamt und jetzt kommen sie mit ihrer forderung auf vorlage sämtlicher unterlagen für die angefallenen nebenkosten. Wo leben sie denn eigentlich?
finde ich etwas frech die antwort.
wäre schön wenn mich jemand aufklären könnte
mfg
gabi
|
Die Antwort Ihres Vermieters ist nicht nur frech, sondern saufrech und zeigt, dass der Mensch darüber hinaus noch sehr dreist bei der Aufstellung der Betriebskosten vorgeht.
Kürzen Sie die Rechnung um diese Beträge und schicken Sie gleichzeitig dem die Auflösung auf seine Frage "Wo leben sie denn eigentlich?" mit der Antwort, dass Sie als Mieterin in einem Rechtsstaat wohnen, zu dem er offensichtlich nicht gehört.
Dann sollten Sie diesen Link öffnen
http://www.haus-und-grund-muenchen.d...re/BetrKV.html
ausdrucken und Ihrem Vermieter übergeben. Diese Aufstellung, welche Kosten an den Mieter weiter gegeben werden können, stammt von Haus & Grund. Und das ist die Interessenvertretung der Haus- und Grundbesitzer.