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Alt 05.02.2009, 20:14
JuliaKR JuliaKR ist offline
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Registriert seit: 05.02.2009
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Also zuersteinmal schonmal vielen vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe.

Jetzt muss ich nochmal nachfragen, damit ich auch gewappnet bin, wenn ich die anrufen muss.

Im Mietvertrag müssten dann "Betriebskostenpauschalen" aufgeführt sein, und keine "Betriebskostenvorauszahlungen", hab ich das richtig verstanden?
Im Mietvorvertrag stehen nämlich "Betriebskostenvorauszahlung" und "Heizkostenvorauszahlung". Somit dürften diese nicht dazugezählt werden!?

Und wie verhält es sich nun, wenn der Makler-Vertrag nichtig ist?
Ich habe den Mietvorvertrag unterschrieben und auch per Fax unterschrieben zurückbekommen, dieser ist laut einer Klausel für Vermieter und Mieter bindend, d.h. die Wohnung habe ich doch sicher!?
Wenn jetzt der Makler-Vertrag nichtig ist und ich die Firma darauf hinweise - haben diese das Recht, einen korrigierten Vertrag nachzureichen, den ich unterschreiben, und somit bezahlen muss? Oder entfällt für mich damit die Zahlungsverpflichtung?

Ich danke nochmal schon jetzt für die Hilfe!

Viele Grüße,

Julia
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