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Alt 06.02.2009, 10:04
geron_1_mo geron_1_mo ist offline
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Zitat von Mietrecht-Einfach Beitrag anzeigen

Zur Abrechnung des Abwassers sei gesagt, dass jede Abrechnung nach einem Schlüssel zu erfolgen hat. Dieser Schlüssel kann z.B. eine Abrechnung pro Kopf, pro Wohnpartei, nach qm oder ähnlichem erfolgen. Wichtig ist dabei, dass die Gesamtkosten, die angefallen sind umgelegt werden und nicht mehr. Wenn jedoch Zähler für jeden Haushalt installiert sind, so sollte nach dieser exakten Form abgerechnet werden.

Schau mal in deinen Mietvertrag, ob bei den umlagefähigen Kosten die Schlüssel zur Abrechnung verzeichnet sind. An diese ist der Vermieter dann auch gebunden.

Dass du die Nebenkosten bereits gezahlt hast ist nicht von Vorteil, da eine Zahlung teilweise auch einer Einverständniserklärung gleich kommt. Somit hast du das beste Druckmittel leider und vermutlich unbewusst aus der Hand gegeben.

Mietrecht-Einfach
Zur Abrechnung des Abwasssers habe ich im Standardvertrag des Vermieterbundes drinstehen, dass nach Zählern abgerechnet wird wenn möglich. Allerdings gibt es hierzu die Ausnahme, und zwar wenn die Stadt die Abwasserkosten schon zu Beginn des Jahres quasi vorab abrechnet auf Basis der Kosten des letzten Jahres. Es gibt wohl einige Städte (z.B. auch Düsseldorf) die so verfahren. Allerdings weiß ich nicht wie es bei mir in Aachen ist und wo ich das erfahren könnte.

Bzgl. des stillschweigenden Einverständnisses durch Nachzahlung. Ich habe nicht nachgezahlt, ich habe eine Rückzahlung bekommen, da die Nebenkosten zu hoch angesetzt waren.

Gilt das dann auch als Einverständnis?

Schöne Grüße
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