Hallo Geron,
bei einer Rückzahlung von Nebenkosten durch den Vermieter verhält es sich natürlich anders. Die Rückzahlung kannst du ja nicht beeinflussen. Dennoch sollte kurzfristig ein Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt werden, wenn Zweifel an den Berechnungsgrundlagen bestehen.
Generell hast du als Mieter das Recht, die Grundlagen sowie die Belege, die zur Aufstellung der Nebenkostenabrechnung herangezogen wurden einzusehen. Hieraus sollte sich auch ergeben, ob auf Grund eines Vorjahreswertes, oder nach Zähler abgerechnet wurde. Bitte doch einfach deinen Vermieter, dir diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sollten weitere Zweifel an der Nebenkostenabrechnung bestehen, so kann ich auch nochmalig empfehlen den Mieterbund oder einen Mietverein mit hinzuzuziehen und die Abrechnung
prüfen zu lassen. So geht es dann mit rechtlichem Beistand in die nächste Runde.
Wenn noch Fragen bestehen, helfe ich gerne weiter. Und sei so freundlich und halte uns mal auf dem Laufenden.
Freundliche Grüße,
Mietrecht-Einfach