AW: Kehrwoche, Schneeräumpflicht
Hallo,
wenn Ihre Kommune die Kehrwoche vorgibt und diese sich auch auf das Schneeräumen erstreckt, dann sollten Sie dieser Verpflichtung auch nachkommen.
Informationen können Sie hierzu sicherlich bei der zuständigen Gemeinde erfragen.
Ansonsten sollte für Sie keine Verpflichtung bestehen, da vertraglich oder innerhalb der Hausordnung nichts schriftlich fixiert wurde, wobei natürlich auch mündliche Vereinbarungen gelten können - sie sind eben nur schwerer zu beweisen!
Mietrecht Einfach
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