Externer Winterdienst
Hallo zusammen,
der Vermieter des Hauses, in dem ich lebe, hat beschlossen, dass eine dritte Person beauftragt werden soll um dafür zu sorgen, dass der Gehweg in der Winterzeit keinerlei Gefahren für Fußgänger birgt.
Das ist mir und anderen Mietern negativ aufgestoßen, weil wir nicht gefragt wurden ob wir das übernehmen und die Kosten auf uns übertragen werden sollen.
Ich kenne mich mit der Gesetzeslage hierzu leider nicht aus und habe auch keine Ansprechpartner.
Kann mir hier jemand sagen inwiefern der Vermietern das darf bzw. ob er das überhaupt darf, wenn er die Kosten auf uns abwälzen will?
Vielen Dank!
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