Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 04.01.2011, 21:58
ingek78 ingek78 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2011
Beiträge: 2
Standard Sind diese Klauseln im Mietvertrag zulässig?

Hallo,

wir sind gerade extrem genervt von einer nicht endendwollenden Diskussion mit unseren Ex-Vermietern über eine Rechnung bezüglich Reinigungs- und Reparaturarbeiten nach unserem Auszug.

Im Mietvertrag steht, wir seien beim Auszug dazu verpflichtet, die Wohnung "sauber" und im selben Zustand, wie wir sie übernommen haben, zu übergeben.

Dazu Frage 1: Heißt das = besenrein?

Weiter steht dort, dies umfasse auch das Putzen der Fenster, Wischen der Böden und Schrubben der Balkone.

Frage 2: Ist das zulässig?

Bisher war für mich klar, dass ich die Wohnung sauber hinterlasse, und ich hätte auch die Fenster geputzt. Da wir ins Ausland gezogen sind und ich wusste, dass ich unter Umständen nicht alles würde rechtzeitig selber putzen können, hatte ich mit der Vermieterin mündlich vereinbart, dass ihre Putzfrau den Rest machen würde.

Die Übergabe hat eine Freundin gemacht.

Küche und Bäder waren sauber und die Vermieterin war am Abend vorher zur Kontrolle da und auch nichts beanstandet. Ich habe damit gerechnet, dass die Putzfrau hier und da noch ein paar Kleinigkeiten macht und wir vielleicht am Ende 100€ zahlen, doch es kam eine Rechnung über 280€ (!!!! bei 10€ Stundenlohn, Wohnfläche ca. 120qm). Der Kühlschrank sei nicht sauber gewesen (Krümel in den Leisten gefunden!), das Gästeklo "schwarz" (stimmt nicht...), die Dusche verkalkt, außerdem dann noch die Reinigung von Fenstern, Böden, Balkonen, und sie stellen uns nachträglich einen angeblich defekten Duschschlauch mit verkalktem Duschkopf in Rechnung, über den sich die Nachmieter beschwert haben.

Ich habe eine freundliche, aber bestimmte Mail geschrieben, dass ich anderer Meinung bin und auch nicht glaube, dass wir beim Auszug dafür zuständig sind, die Wohnung wie neu zu hinterlassen, als Kompromiss vorgeschlagen, dass wir die Kosten teilen.

Die Antwort war leider kein Stück kompromissbereit, stattdessen holen sie jetzt noch weitere Mängel aus der Kiste.

Die Kaution haben wir erst zu einem Drittel zurück, von dem Rest wollen sie diese Rechnung und eventuelle Nebenkostennachzahlungen einbehalten. Der Auszug war am 2.6.2010.

Nun möchte ich weiteren Diskussionen mit Berufung auf die Rechtslage ein Ende setzen, und wäre dankbar für Eure Einschätzung bei meinen Fragen (s.o.). Da ich mündlich zugesagt habe, die Wohnung reinigen zu lassen, will ich mich auch daran halten, aber wenn es hart auf hart kommt, ist das dann überhaupt gültig? Können die mir ernsthaft so eine hohe Rechnung stellen wegen Fenstern, Fußböden, Balkonen und Krümeln im Kühlschrank?


DANKE!!! für jeden Hinweis.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen