Zitat:
Zitat von ingek78
Die Kaution haben wir erst zu einem Drittel zurück, von dem Rest wollen sie diese Rechnung und eventuelle Nebenkostennachzahlungen einbehalten. Der Auszug war am 2.6.2010.
Das ist erlaubt, aber nach der Abrechnung ist auch der Rest der Kaution fällig!
Nun möchte ich weiteren Diskussionen mit Berufung auf die Rechtslage ein Ende setzen, und wäre dankbar für Eure Einschätzung bei meinen Fragen (s.o.). Da ich mündlich zugesagt habe, die Wohnung reinigen zu lassen, will ich mich auch daran halten, aber wenn es hart auf hart kommt, ist das dann überhaupt gültig? Können die mir ernsthaft so eine hohe Rechnung stellen wegen Fenstern, Fußböden, Balkonen und Krümeln im Kühlschrank?
Natürlich nicht. Sie schulden eine Übergabe der Wohnung im Zustand "besenrein". Was das beinhaltet finden Sie im Link unten. Ignorieren Sie die Rechnung und bei Verweigerung der Kautionsrückzahlung müssen Sie leider Klage einreichen.
DANKE!!! für jeden Hinweis.
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Und hier der Link, der zum Mietrechtslexikon führt. Dort finden Sie auch Antworten aufweitere Fragen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../besenrein.htm