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Alt 07.02.2009, 09:54
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Catty,

vielen Dank für die nachgereichten Informationen. So wie ich das sehe handelt es sich dabei nun wirklich um eine Wartung, bzw. eine Instandsetzung der Heizanlage, für die meiner Meinung nach auch der Mieter die Kosten zu tragen hat.

Dennoch kann ich es nicht zweifelsfrei sagen. Deshalb kann ich dir empfehlen, dich vielleicht nochmal beim Mieterbund, einem Mietverein in deiner Nähe oder einem Fachanwalt für Mietrecht zu erkundigen. Ggf. kannst du hier kostenlos eine einzelne Information abfragen.


Lieben Gruß und viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach
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