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Alt 06.01.2011, 11:17
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Flur reinigen trotz unbewohnbarer Wohnung?

Zitat:
Zitat von Tine050585 Beitrag anzeigen
Hallo!
Meine Mutter hatte vor 8 Wochen einen Wasserschaden, dessen Schuld beim Vermieter liegt.

Also hatte Ihre Mutter nicht diesen Schaden (verursacht), sondern der Schaden entstand in der Wohnung Ihrer Mutter.

Er hatte beim Bau das Abflussrohr der Küche mit dem Regenabflussrohr verbinden lassen und durch Laub in dem Rohr kam bei einem starken Regen das Wasser aus dem Abfluss meiner Mutter. Da das Nachts um 4 geschehen ist, fiel das erst eine Stunde später auf. Passiert ist das schonmal, aber der Vermieter hat nie etwas dagegen unternommen.

Wogegen hat der VM nichts unternommen? Den Fehler mit dem Abwassersystem dürften wohl die Handwerker gemacht haben, oder hat das der Vermieter verpfuscht?

So jetzt zum eigentlichen:
Meine Mutter musste notgedrungen zu einem Freund ziehen, da in Küche und Diele alle Möbel raus mussten, der Boden raus musste und getrocknet werden musste. Das dauert mittlerweile 6 Wochen.

Für diese Zeit muss Ihre Mutter keine Mieter bezahlen, das wissen Sie hoffentlich.

Jetzt ist ihr Nachbar verbal ausgerastet und sie hat angst, das er sie nicht mehr in Ruhe lässt.

Was hat denn denn jetzt der Nachbar in der Geschichte zu suchen?

Sie hat die Treppe nicht geputzt, weil sie nicht dort Wohnen kann und sie dadurch auch den Hausflur nicht nutzen kann.

So lange in der Wohnung die Handwerker aus- und eingehen dürfte das Putzen wohl unsinnig sein. Ansonsten ist Ihre Mutter von den Pflichten aus der Hausordnung nicht befreit. Z.B. kann sie bei einem längeren Urlaub auch nicht das Treppenhaus vernachlässigen und muss für Ersatz sorgen.

Wie sieht das Rechtlich aus? Muss sie den Flur trotzdem putzen oder entfällt das?

s.o.

Danke schonmal.

LG Tine
Ihre Mutter soll dem Vermieter klar machen, dass er für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich ist, so lange die Wohnung/das Haus eine Baustelle ist.
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