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Alt 06.01.2011, 15:27
ingek78 ingek78 ist offline
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Standard AW: Sind diese Klauseln im Mietvertrag zulässig?

Hallo Regenmacher,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Das klingt ja eindeutig :-)

Allerdings ist mir eines noch nicht ganz klar. Unter dem Stichwort "besenrein" im Mietrechtslexikon geht es doch um die Definition von besenrein, richtig? Und d.h., dass man keine Fenster etc. putzen muss, klar.

Gibt es denn auch einen Paragraphen/ ein Urteil/ irgendetwas, in dem klar gesagt wird, dass eine Wohnung immer nur besenrein übergeben werden muss, auch wenn im Mietvertrag zusätzliche Reinigungsleistungen verlangt werden?

Das würde ich gerne in meinem Antwortschreiben an die Vermieter zitieren, habe bisher dazu aber nichts gefunden. Oder übersehe ich gerade etwas offensichtliches..?

Gruß, Ingek78
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