Person XY ist nicht mehr volljährig und wohnt noch bei dem Vater A im Einfamilienhaus ohne separaten Eingang zu dem Zimmer( XY muss immer durch die Haustür des Vaters gehen um in das eigene Zimmer zu gelangen). Person XY erhält Unterhalt und es wird noch Geld abgezogen als eine Art Miete. Dennoch besteht kein offizieller Mietvertrag. Nun hat Person XY einen Partner B. Der Vater A der Person XY gestattet dem Partner B jedoch ohne erklärlichen Grund (es gab keine Auseinandersetzungen etc.) nicht, dass Haus von ihm zu betreten. Dennoch möchte gerne die Person XY Besuch in ihrem EIGENEN Zimmer (für das sie ja zahlt) von ihrem Partner B empfangen. Außerdem hält sich der Besuch NUR in ihrem Zimmer auf und der Vater A wohnt inoffiziell wo anders.
Nun die Fragen: Hat die Person XY nicht Besitzrecht und darf im Rahmen des Nutzungsrechts nicht ihren Besuch dennoch empfangen?
Und darf Vater A einfach Hausverbot erteilen?:ruhe:
Vielen Dank im voraus!