Zitat:
Zitat von lorenz_lorenz
gestern bekam ich einen anruf meiner alten vermieterin das sie einen besichtigungstermin auf heute 9 uhr abgemacht hat
So kurzfristig muss kein Mieter auf die Wünsche des Vermieters eingehen. Was Sache ist finden Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...sichtigung.htm
und deshalb die rolläden hochlassen wollte,dabei hat sie festgestellt das wir die zimmertüren abgeschlossen haben.(vorahnung:-)
Ihr Vermieter hat kein Recht, den Schlüssel zu Ihrer Wohnung zu besitzen.
ist das hausfriedensbruch bzw. einbruch?
Das nennt man Hausfriedensbruch: http://www.andre-krueger-online.de/recht/4.html
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Wegen der fristlosen Kündigung sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht befragen, denn nur der ist zu solchen Auskünften befugt.