Duldung der Modernisierung
Hallo,
mein Vermieter möchte Thermofenster einbauen lassen, für mich besteht eine Duldungspflicht der Maßnahme nach Paragraph 554 BGB.
Der Begin der Bauarbeiten wurde auf Ende Oktober vorgesehen, jetzt im Januar ist in meiner Wohnung noch nichts geschehen, auch die Dauer der Arbeiten wurde mir nicht genannt.
Besteht diese Duldungspflicht auch im Winter? Der Wärmeverlust bei 5 Fenster die ausgetauscht werden, wäre ja enorm.
Darf mein Vermieter in dieser Jahreszeit neue Fenster einbauen?
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