Fragen zur Kündigung des Mietverhältnis
Hallo liebeLeute,
brauch mal Euer Fachwissen:
Folgender Sachverhalt:
Habe fristgerecht miene Wohnung Anfang November gekündigt. Bin zum 01.01. umgezogen und nutze die Wohnung just nur noch witterungsbedingt.
Habe just einen schrieb vom Landkreis bekommen das die Wohnung bzw das Haus einsturzgefährdet ist. Die sache ist die das ich die miete lt. mietvertrag immer zum ende des monats überweise d.h. ich müsste somit die letzte miete ende februar leisten. Muss ich dieses just durch den Brief des Landkreises überhaupt noch tun und kann ich vom recht der fristlosen kündigung Gebrauch machen?? Bitte um Eure Meinung!
Danke + Gruss
Markus
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