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Alt 18.01.2011, 19:38
Mieterin Mieterin ist offline
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Registriert seit: 18.01.2011
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Standard Immer wieder der gleiche Mangel

Hallo...


ich wohne seit 1 1/2 Jahren in meiner Wohnung. Ich habe eine eigene Gasetagenheizung, worüber auch das Warmwasser läuft, und hier liegt auch das Problem. Andauernt fällt diese aus. Manchmal geht es Monate gut oder auch nur zwei Tage. Innerhalb des letzten halben Jahren, waren die Techniker ca 6 mal hier. Teilweise konnte ich ggf den Mangel selber beheben. Im Sommer führte der Ausfall dazu, dass ich nur kalt duschen konnte, was ich bei 30 Grad hinnehmen konnte. Allerdings ist meine Heizung heute wieder mal ausgefallen und nun sitze ich bei 14 Grad mit Skiunterwäsche in meiner Wohnung. So langsam finde ich die Sache nicht mehr witzig! Ich hatte mich bereits, wegen der Heizung beschwerrt, da diese in Betrieb richtig Lärm macht. Worauf der Vermieter nicht reagierte! Da der Vermieter aber anscheinend auch keine intakte Heizperiode gewährleisten kann, möchte ich hier meine Rechte gerne genauer erfragen.

Klar, dass dem Vermieter eine Nachbesserungsfrist zusteht und erst nach fruchtloser Verstreichung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden darf. Allerdings handelt es sich ja um einen immer wieder kehrenden Mangel. Kommt da auch immer wieder eine neue Frist zum tragen?
Da es nun mal Winter ist und ohne Heizung die Wohnung nicht auf die Dauer wohnbar ist bzw. auch keine Möglichkeit zur Warmwasserversorgung besteht...wie lange muss hier eine angemessene Frist gewährt werden?

Ich würde mich über Hilfe freuen!

LG



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