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Alt 18.01.2011, 20:51
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Immer wieder der gleiche Mangel

Hallo,

bitte lesen Sie hier mehr zu dem Thema Heizpflicht und Warmwasser:
- Warmwasser im Mietrecht
- Heizpflicht im Mietrecht

Den Artikeln können Sie entnehmen, dass Sie für die Tage der Ausfälle anteilige Mietminderungen vornehmen können. Hiervon sollten Sie zu jedem Auftreten des Mangels an der Therme Gebrauch machen!

Eine Frist zur Behebung des Schadens gilt natürlich nur solange, wie der Schaden besteht. Wenn die Therme wieder instandgesetzt ist und nach einiger Zeit erneut streikt, sollte von einem neuen Mangel die Rede sein mit neuer Frist.

Bitte denken Sie daran Ihre Begehren in Sachen Mängelanzeige oder Mietminderung im Idealfall per Einschreiben zu übersenden oder die Schriftstücke persönlich unter Zeugen auszuhändigen.


Mietrecht Einfach
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