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Alt 09.02.2009, 17:17
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Hallo Markus,

also wenn die Wohnung einsturzgefährdet ist, dann halte ich dies für einen Grund für die fristlose Kündigung, da ja eine Gefahr für Leib und Leben existiert.

Und wenn eine Wohnung nicht nutzbar ist, so kann die Miete natürlich gekürzt werden. Bei einer Wohnung, die garnicht mehr bewohnbar ist, denke ich ist auch eine Kürzung von 100% berechtigt.

Dennoch empfehle ich das zurückbehaltene Geld aufzubewahren oder auf einem Tagesgeldkonto zu parken, falls der Vermieter doch noch rechtliche Ansprüche geltend machen kann.

Ich hoffe ich war eine Hilfe und freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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