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Alt 20.01.2011, 15:16
Gr4v3Digg3r Gr4v3Digg3r ist offline
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Standard Sonderkündigungsrecht geltend machen!

Guten Tag

Es dreht sich um folgendes Zenario:

In der Wohnung in der ich wohne ist die Wohnungseingangtür defekt , sprich es ist eine alte dünne Holztür die unten am Schanier schon fast rausgebrochen ist.Nach meinem Urteil ist diese Türe nicht mehr einbruchssicher.Dazu kommt noch das die Haupteingangstüre zum Haus keinen automatischen Selbstverschluss hat und die andren Mieter immer die Tür auflassen.

Das erste mal drauf hingewiesen habe ich beim Vermieter telefonisch Anfang Dezember.Und gemeint das ich gerne eine neue Türe haben möchte.(ich bin net aufn Kopf gefallen und weiss das eine Reperatur der Alten nicht mehr möglich ist).Das zweite mal habe ich Ende Dezember angerufen und mich nochmals beschwert.Nun ist ein Handwerker gekommen und hat gemeint es würde erst in 3-4Wochen eine neue Tür kommen.

Ich möchte nicht mehr so lange warten und würde gerne ausziehen.

Nun die frage: Kann ich hier mein Sonderkündigungsrecht geltend machen und auf ende Februar ausziehen?

vielen dank für die Hilfe

Robert



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