Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 23.01.2011, 11:06
Charleena Charleena ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.01.2011
Beiträge: 3
Frage Vermieter verweigert Schlüsselannahme - Kündigung erfolgte fristgemäß!

Eilt! Vermieter / Eigentümer hat auf unser Kündigungsschreiben erst reagiert, als ich die Kündigung in den Briefkasten geworfen habe.Gleiches gilt für schriftlich mitgeteilte bzw. vorgeschlagene Termine der Übernahme bzw. Abgabe. Wir haben per Einschreiben unsere Schreiben an den Vermieter gesandt. Darauf hat er nicht reagiert.
Der Überrnahmetermin war gestern. Der Vermieter brachte einen Handwerker mit. Alles wurde bis ins Kleinste inspiziert. Der Vermieter verweigerte uns ein Übergabeprotokoll. Ein Mängelprotokoll auch. Das wollte er uns zusenden. Da ich nicht Vertragspartnerin bin, war ich Zeugin. Zum 31. Januar haben wir fristgemäß gekündigt. Wir wollen in der Wohnung nichts mehr nachbessern, da die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand ist. So die Auffassung auch meines Mannes, der der Vertragspartner ist. Der Vermieter weigerte sich aber die Schlüssel entgegenzunehmen. Wir haben nur noch eine Woche Zeit. Was tun?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Geändert von Charleena (23.01.2011 um 11:12 Uhr) Grund: habe mich verschrieben meinte Vermieter und nicht mieter
Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen