Machen Sie sich deswegen keine Sorgen. Eine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung eines Übergabeprotokolls gibt es nicht. Wenn kein Protokoll erstellt wurde ist in Ihrem Fall der Vermieter beweispflichtig.
Was Sie tun müssen, finden Sie mitsamt den nötigen Paragraphen hinter diesem Link:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...digung.htm#u11