AW: Nebenkosten nach fast 3 Jahren???
Ausnahme: hat der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten, ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter auch nach Fristablauf noch möglich. Die verspätete Vorlage der Abrechnung durch den Hausverwalter oder ein Abrechnungsunternehmen ist aber vom Vermieter zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB).
Dies hier macht mich stutzig,
Die Abrechnung vom Abrechnungsunternehmen ist halt auf den 14.05.2010 Datiert.(über 2 Jahre nach dem Auszug)
Das hiese aber auch das die Mieter die seit her in unseren alten Wohnung wohnen noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten hätten. (weis ich nicht)
Wie gesagt die Jahre davor war die abrechnung Jährlich und Pünktlich.
Grüße Jakob
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