Zitat:
Zitat von Regenmacher
Und wenn Sie wieder einmal einen Mietvertrag abschließen, dann sollten Sie vorher genauer lesen, was Sie unterschreiben. Mithilfe von Google und diesem Lexikon www.mietrechtslexikon.de dürfte das nicht zu schwer fallen.
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Herzlichen dank für die Antwort. Laut dem BGB 575 muss der vermieter "G" im Vertrag schriftlich begründen warum der mieter "W" mindestens 1 Jahr wohnen muss oder?